Lehrkräfte im alten Dienstrecht können Mehrdienstleistungen (MDLs) als Zeitguthaben ansparen und später konsumieren. Der Verbrauch kann nach Vollendung des 50. Lebensjahres erfolgen. Die Freistellung muss mindestens 50 % betragen. Für eine volle Freistellung müssen 720 Stunden angespart werden. Für nicht durch Freistellung konsumierte Stunden kann eine Auszahlung beantragt werden.
Achtung: Der Antrag MDLs anzusparen bezieht sich auf ein Unterrichtsjahr und ist bis 30.September des betreffenden Unterrichtsjahres abzugeben. Diese Erklärung ist unwiderruflich und der gewählte Prozentsatz ist für das gesamte Unterrichtsjahr verbindlich.
