Einvernehmen über Lehrfächerverteilung und Stundenplan

Gemäß PVG ist die Schulleitung verpflichtet, mit der Personalvertretung Einvernehmen über die Lehrfächerverteilung und den Stundenplan herzustellen.

Grundlage für die Lehrfächerverteilung sollte die provisorische Verteilung sein, über die bereits im vorigen Schuljahr – vor den Planungsgesprächen in der Bildungsdirektion – Einvernehmen erzielt wurde.

Es ist zu prüfen, 

  • ob alle Lehrpersonen vertragskonform beschäftigt werden können,
  • ob die gewünschten Herabsetzungen umgesetzt werden und
  • ob bei der Stundenplangestaltung insbesondere auf teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen (z.B. Elternteilzeit) Rücksicht genommen wurde.  

Wichtig: Schweigt die Personalvertretung, gilt dies als Zustimmung.

Kann also kein Einvernehmen hergestellt werden, dann muss der Dienststellenausschuss schnell handeln und ein entsprechendes Schreiben an die Schulleitung verfassen und auch den Fachausschuss informieren.

Ein Einspruch gegen die Lehrfächerverteilung muss begründet und innerhalb von zwei Wochen schriftlich eingebracht werden. Andernfalls gilt das Einvernehmen über Lehrfächerverteilung und Stundenplan als hergestellt.

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