Durch die 2. Dienstrechts-Novelle 2019 erfolgt eine durch die EuGH-Urteile vom 8. Mai 2019 erforderliche Reparatur des Besoldungssystems im Bundesdienst. Durch das alte System diskriminierte KollegInnen werden entschädigt. Eine amtswegigen Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters erfolgt für jene Personen, die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 übergeleitet wurden, und deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtages unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag erfolgten.
In anderen Fällen wird das BDA auf Antrag neu festgesetzt. Einzelheiten dazu finden Sie in der Gewerkschaftsaussendung zur Besoldungsreform 2019.