Anrechnung von Kindererziehungszeiten
Neben der Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Vorrückung während der Karenzzeit werden auch Zeiten einer Anschlusskarenz zur Hälfte auf die Vorrückung angerechnet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Zeiten auch auf die Pension anrechnen zu lassen. Einzelheiten dazu finden Sie im FCG-Newsletter