Zuschuss zur Bildschirmbrille

Gegen Vorlage einer saldierten Rechnung für eine Bildschirmbrille sowie einer augenärztlichen Verschreibung (im Sinne des § 11 Abs. 4 der BS-V) aus der hervorgeht, dass es sich um eine Bildschirmbrille handelt, wird seitens des Dienstgebers ein Zuschuss von maximal € 220,- gewährt.

Der Antrag erfolgt formlos. Die Direktion muss bestätigen, dass im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten und der Unterrichtstätigkeit Bildschirmarbeit geleistet wird.

Rundschreiben 09/2010

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