Zur Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen können Arbeitsgemeinschaften abgehalten werden. die Abgeltung ist in § 63b (3) Gehaltsgesetz geregelt.
„der Lehrperson, die gemäß den geltenden Prüfungsordnungen mit der Abhaltung von Unterrichtseinheiten im Rahmen von Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung, der Diplomprüfung, der teilzentralen Reifeprüfung oder der teilzentralen Reife- und Diplomprüfung betraut ist, gebührt für jede gehaltene Unterrichtseinheit eine Abgeltung in Höhe von 2,5 von Hundert des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4. Arbeitsgruppen dürfen pro Prüfungsgebiet der mündlichen Abschlussprüfung, Diplomprüfung, Reifeprüfung oder Reife- und Diplomprüfung zum jeweiligen Haupttermin in der Anzahl gebildet werden, die dem Ergebnis der Teilung der Gesamtzahl der im Prüfungsgebiet zu betreuenden Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten durch 20, gegebenenfalls aufgerundet auf die nächste ganze Zahl, entspricht. Die Arbeitsgruppen dürfen im Umfang von bis zu vier Unterrichtseinheiten geführt werden.“
Im Haupttermin 2024 beträgt die Abgeltung € 82,40 pro Vorbereitungsstunde im Prüfungsgebiet. Zu beachten ist, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die erst im Nebentermin antreten keine eigenen Vorbereitungsstunden erhalten, sondern im Haupttermin mitbetreut und damit auch mitverrechnet werden.
Beispiel Prüfungsgebiet Englisch und Prüfungsgebiet Mehrsprachigkeit:
Klasse A Englisch – 6 Kandidatinnen im Haupttermin und 1 Kandidatin im Nebentermin
Klasse B Englisch – 8 Kandidatinnen im Haupttermin
Klasse A Mehrsprachigkeit – 2 Kandidatinnen im Haupttermin
Arbeitsgemeinschaft Englisch: 15 Personen – 1 Arbeitsgemeinschaft mit insgesamt 4 Stunden
Arbeitsgemeinschaft Mehrsprachigkeit: 2 Personen – 1 Arbeitsgemeinschaft mit insgesamt 4 Stunden