Für administrative Unterstützungen der
Schulleitung durch Lehrkräfte im alten Dienstrecht können zweimal jährlich
administrative Belohnungen gewährt werden. Als administrative Unterstützung
werden im Erlass der BD Wien beispielsweise angeführt: Organisation des Tages
der offenen Tür, Betreuung der Schulhomepage, Schulbuchaktion, Jahresbericht
und ähnliches.
Für die Erstellung der Grundsätze zur Gewährung
von administrativen Belohnungen hat die Personalvertretung gemäß § 9 (1) g PVG
ein Mitwirkungsrecht. Die tatsächlich gewährten Belohnungen sind der Personalvertretung
gemäß § 9 (3) f PVG schriftlich zu mitzuteilen.
Die Direktionen können für das 2. Semester des
Schuljahres 2023/24 bis 14. Juni 2024 und für das 1. Semester des Schuljahres 2024/25
bis 20. September 2024 entsprechende Meldungen an die Bildungsdirektion
übermitteln.
Gemäß RS 46/2001 des
Unterrichtsministeriums können ausgeschüttet werden:
1 Lehrkraft – bei
Schulen mit bis zu 11 Klassen
2 Lehrkräfte – bei
Schulen mit 12 bis 21 Klassen
3 Lehrkräfte – bei
Schulen mit 22 oder mehr Klassen
An berufsbildenden mittleren und höheren
Schulen die in Abteilungen gegliedert sind, sollen die Belohnungen an
Abteilungs- und Fachvorstehungen gewährt werden.
Für die Höhe der Belohnungen gelten zum 1.1.2024
folgende Werte:
L1 |
L2a2 |
L2a1 |
L2b1 |
L3 |
€ 597,47 |
€ 521,99 |
€ 474,57 |
€ 403,59 |
€ 346,43 |