Administrative Belohnung für Lehrkräfte – Meldefrist 14. Juni 2024

Für administrative Unterstützungen der Schulleitung durch Lehrkräfte im alten Dienstrecht können zweimal jährlich administrative Belohnungen gewährt werden. Als administrative Unterstützung werden im Erlass der BD Wien beispielsweise angeführt: Organisation des Tages der offenen Tür, Betreuung der Schulhomepage, Schulbuchaktion, Jahresbericht und ähnliches.

Für die Erstellung der Grundsätze zur Gewährung von administrativen Belohnungen hat die Personalvertretung gemäß § 9 (1) g PVG ein Mitwirkungsrecht. Die tatsächlich gewährten Belohnungen sind der Personalvertretung gemäß § 9 (3) f PVG schriftlich zu mitzuteilen.

Die Direktionen können für das 2. Semester des Schuljahres 2023/24 bis 14. Juni 2024 und für das 1. Semester des Schuljahres 2024/25 bis 20. September 2024 entsprechende Meldungen an die Bildungsdirektion übermitteln.

Gemäß RS 46/2001 des Unterrichtsministeriums können ausgeschüttet werden:

1 Lehrkraft – bei Schulen mit bis zu 11 Klassen

2 Lehrkräfte – bei Schulen mit 12 bis 21 Klassen

3 Lehrkräfte – bei Schulen mit 22 oder mehr Klassen

An berufsbildenden mittleren und höheren Schulen die in Abteilungen gegliedert sind, sollen die Belohnungen an Abteilungs- und Fachvorstehungen gewährt werden.

 

Für die Höhe der Belohnungen gelten zum 1.1.2024 folgende Werte:

L1

L2a2

L2a1

L2b1

L3

€ 597,47

€ 521,99

€ 474,57

€ 403,59

€ 346,43

 

Erlass der BD Wien zu Administrativbelohnung

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