Vertragsumstellungen nach einem Jahr

Im Vorjahr wurden die Bildungsdirektionen angewiesen alle Verträge von Lehrpersonen nach einem Jahr auf unbestimmte Zeit umzustellen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Befristungsgründe sind Induktions- und Ausbildungsphase sowie die ungesicherte Verwendung im Falle von Karenzvertretungen. Übersteigt die Dauer eines oder mehrerer mit der Lehrperson eingegangenen befristeten Dienstverhältnisse fünf Jahre, gilt das zuletzt eingegangene Dienstverhältnis als unbefristet.
Erlass vom 17. April 2023

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