Administrative Belohnungen für Lehrkräfte

Für administrative Unterstützungen der Schulleitung durch Lehrkräfte im alten Dienstrecht können zweimal jährlich administrative Belohnungen gewährt werden. Als administrative Unterstützung werden im Erlass der BD Wien beispielsweise angeführt: Organisation des Tages der offenen Tür, Betreuung der Schulhomepage, Schulbuchaktion, Jahresbericht und ähnliches. Die Direktionen können für das 2. Semester des Schuljahres 2022/23 bis 16. Juni 2023 und für das 1. Semester des Schuljahres 2023/24 bis 22. September 2023 entsprechende Meldungen an die Bildungsdirektion übermitteln.

Gemäß RS 46/2001 können ausgeschüttet werden:

1 Lehrkraft – bei Schulen mit bis zu 11 Klassen

2 Lehrkräfte – bei Schulen mit 12 bis 21 Klassen

3 Lehrkräfte – bei Schulen mit 22 oder mehr Klassen

An berufsbildenden mittleren und höheren Schulen die in Abteilungen gegliedert sind, sollen die Belohnungen an Abteilungs- und Fachvorstehungen gewährt werden.

Für die Höhe der Belohnungen gelten zum 1.1.2023 folgende Werte:

L1 – € 547,40

L2a2 – € 478,20

L2a1 – € 434,80

L2b1 – € 369,80

L3 – € 317,40

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