Für administrative Unterstützungen der Schulleitung durch Lehrkräfte im alten Dienstrecht können zweimal jährlich administrative Belohnungen gewährt werden. Als administrative Unterstützung werden im Erlass der BD Wien beispielsweise angeführt: Organisation des Tages der offenen Tür, Betreuung der Schulhomepage, Schulbuchaktion, Jahresbericht und ähnliches. Die Direktionen können für das 2. Semester des Schuljahres 2022/23 bis 16. Juni 2023 und für das 1. Semester des Schuljahres 2023/24 bis 22. September 2023 entsprechende Meldungen an die Bildungsdirektion übermitteln.
Gemäß RS 46/2001 können ausgeschüttet werden:
1 Lehrkraft – bei Schulen mit bis zu 11 Klassen
2 Lehrkräfte – bei Schulen mit 12 bis 21 Klassen
3 Lehrkräfte – bei Schulen mit 22 oder mehr Klassen
An berufsbildenden mittleren und höheren Schulen die in Abteilungen gegliedert sind, sollen die Belohnungen an Abteilungs- und Fachvorstehungen gewährt werden.
Für die Höhe der Belohnungen gelten zum 1.1.2023 folgende Werte:
L1 – € 547,40
L2a2 – € 478,20
L2a1 – € 434,80
L2b1 – € 369,80
L3 – € 317,40