Schulveranstaltungen – Wiener Coronaregelungen ab 11. Mai 2022

Mit Schreiben vom 11. Mai 2022 verlautbart die Bildungsdirektion Wien auf Basis der Klarstellung der Wiener Gesundheitsbehörden für die Teilnahme an Schulveranstaltungen für SchülerInnen mit Kontakt zu positiven Fällen:

  • K1-Kontaktpersonen (mit Verkehrsbeschränkung) können an eintägigen Schulveranstaltungen und außerschulischen Projekten teilnehmen, wenn durchgängig die Maske (ab 14 Jahren FFP2) getragen wird.
  • K1-Kontaktpersonen dürfen aufgrund der Verkehrsbeschränkung weiterhin nicht am Schulschwimmen teilnehmen.
  • K1 Kontaktpersonen (mit Verkehrsbeschränkung) können an mehrtägigen Schulveranstaltungen nicht teilnehmen.
  • Bei einem positiven Fall in der Klasse gilt die Maskenpflicht auch für „Nicht-K1- Kontaktpersonen“, für diese aber nur im Schulgebäude. Bei Aktivitäten im Freien und in ausreichend belüfteten Räumlichkeiten (z.B. Turn- und Schwimmhallen, Museen) kann die Maske zeitweise abgenommen werden.

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