Mit Schreiben vom 11. Mai 2022 verlautbart die Bildungsdirektion Wien auf Basis der Klarstellung der Wiener Gesundheitsbehörden für die Teilnahme an Schulveranstaltungen für SchülerInnen mit Kontakt zu positiven Fällen:
- K1-Kontaktpersonen (mit Verkehrsbeschränkung) können an eintägigen Schulveranstaltungen und außerschulischen Projekten teilnehmen, wenn durchgängig die Maske (ab 14 Jahren FFP2) getragen wird.
- K1-Kontaktpersonen dürfen aufgrund der Verkehrsbeschränkung weiterhin nicht am Schulschwimmen teilnehmen.
- K1 Kontaktpersonen (mit Verkehrsbeschränkung) können an mehrtägigen Schulveranstaltungen nicht teilnehmen.
- Bei einem positiven Fall in der Klasse gilt die Maskenpflicht auch für „Nicht-K1- Kontaktpersonen“, für diese aber nur im Schulgebäude. Bei Aktivitäten im Freien und in ausreichend belüfteten Räumlichkeiten (z.B. Turn- und Schwimmhallen, Museen) kann die Maske zeitweise abgenommen werden.