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WIR BMHS LehrerInnen FCG Wien
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SARS-CoV-2 als Berufskrankheit anerkannt

Eine Berufserkrankung ist an die AUVA zu melden, wenn der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist. Die endgültige Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt dem Unfallversicherungsträger.

Mit beiliegendem Formular können Sie den Antrag auf Anerkennung stellen

Antrag AUVA – Corona als Berufserkrankung

weitere Informationen finden Sie auf der Seite der AUVA

Abrechnung der standardisierten Reife- und Diplomprüfung und Abschlussprüfungen an der BMHS

Sie wollen Ihre Maturaabrechnung nachrechnen? In diese Tabelle können Sie Ihr Diplomarbeiten, Vorbereitungsstunden und Prüfungen eintragen und so den Abrechnungsbetrag für den heurigen Maturatermin berechnen bzw Ihre Abrechnung überprüfen. Download Maturaabrechnung 2019/20

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