Freigegenstände/unverbindliche Übungen im Distance Schooling

Freigegenstände/unverbindliche Übungen im Distance Schooling gültig bis 15. November 2020

Laut Verordnung 384/2020 vom 3. September 2020 sind grundsätzlich Freigegenstände und unverbindliche Übungen bei Ampelfarbe „Orange“ einzustellen. 

Im Zeitraum vom 3. bis zum 30.11.2020 dürfen keine Freigegenstände und unverbindliche Übungen stattfinden, wobei laut Ministerium der wesentliche Hintergedanke dabei sie, die Schüler/innen in dieser außergewöhnlichen Unterrichtssituation nicht über die Maße zu belasten. 

Auf Intervention der BMHS-Gewerkschaft wurde die Abhaltung von Freigegenständen die als Maturafach gewählt werden können, und Freigegenstände, die für Berufsberechtigungen wichtig sind nochmals diskutiert. In der Aussendung finden Sie alle Informationen dazu.

Aussendung der BMHS-Gewerkschaft zu Freigegenständen

Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln gefordert

Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln gefordert

Im Distanz-Schooling geht der Dienstgeber ganz selbstverständlich davon aus, dass Lehrpersonen ausreichend private technische Ausstattung sowie Infrastruktur und Datenvolumen haben, um diese beruflich einzusetzen und problemlos Videokonferenzen mit SchülerInnen durchzuführen. Die ARGE LehrerInnen ist daher aktiv geworden und hat BM Faßmann in einem offenen Brief ein Forderungspaket übermittelt.

offener Brief der ARGE LehrerInnen an BM Faßmann

NOST-Evaluationsbericht wurde veröffentlicht

NOST-Evaluationsbericht wurde veröffentlicht

Auf der homepage des Ministeriums wurde der Evaluationsbericht zur NOST veröffentlicht. An der Befragung haben aus der BMHS aus NOST-Schulen und Nicht-NOST-Schulen insgesamt 311 Schulleitungen und über 4.900 LehrerInnen teilgenommen.

Kurz zusammengefasst wurde für die BMHS festgestellt, dass Schulleitungen an NOST-BMHS – trotz einer positiven Grundhaltung – in der NOST in der gegenwärtigen Form vor allem Belastungen für LehrerInnen und Sokratesverantwortliche sehen. Lehrpersonen der BMHS nehmen laut diesem Bericht zur NOST eine kritischere Haltung ein. Im Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass differenzierte Optimierungswünsche geäußert wurden. Es wird daher empfohlen, alle relevanten Personengruppen in die Weiterentwicklung einzubinden.

Im Bericht werden die konkreten Anliegen und Wünsche sowie daraus resultierende Handlungsempfehlungen ausgeführt. Veränderungsbedarf wird von den Befragungsteilnehmenden beispielsweise hinsichtlich der Semesterprüfungen und der Regelungen zu Parkplatzprüfungen gesehen.

Den gesamten Bericht finden Sie auf der homepage des Ministeriums.

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/nost.html

GÖD fordert die Aufnahme von Gehaltsverhandlungen

GÖD fordert die Aufnahme von Gehaltsverhandlungen

Das aktuelle Gehaltsabkommen für alle öffentlich Bediensteten läuft bis 31.12.2020. Der GÖD-Vorsitzende Norbert Schnedl fordert in seinem Brief an Mag. Werner Kogler, Vizekanzler und Minister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eine nachhaltige Gehaltserhöhung für alle öffentlich Bediensteten. weitere Informationen

1. Nebentermin 2020

1. Nebentermin 2020

Aufgrund der aktuellen Situation gelten die Sonderregelungen auch im 1. Nebentermin 2020 für alle abschließenden Prüfungen und die standardisierte Reife- und Diplomprüfung. Somit ist sichergestellt, dass auch im 1. Nebentermin dieselben Regelungen gelten wie im Haupttermin 2020.

Gewerkschaftsaussendung

Kostenersatz – Schulveranstaltungsausfall

Kostenersatz – Schulveranstaltungsausfall

Aufgrund des Coronavirus mussten österreichweit alle Schulveranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 abgesagt werden. Um Schulen und Erziehungsberechtigte von den Kosten zu entlasten, wurde von der Österreichischen Bundesregierung der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds ins Leben gerufen. Der Härtefonds übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG. Eine Antragstellung ist ab 27. April 12:00 möglich.

Begleitschreiben OAED vom 21. April 2020

Juristische Guidelines für Lehrkräfte

Prozess Kostenersatz

Die entsprechenden Unterlagen des ÖADs sind online verfügbar:

https://oead.at/de/der-oead/schulstornofonds/

https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/KIM/OeAD/Schulstornofonds/Prozess_in_fuenf_Schritten_zum_Kostenersatz.pdf

Weiterverwendung bei befristetem Dienstverhältnis

Weiterverwendung bei befristetem Dienstverhältnis

Jene Lehrerinnen und Lehrer, deren Vertrag im aktuellen Schuljahr ausläuft, konnten ein Ansuchen um Weiterverwendung abgeben, wenn Sie alle Anstellungserfordernisse erfüllen und an der aktuellen Schule auch im nächsten Jahr weiterbeschäftigt werden können. 

Neubewerben über get your teacher müssen sich:

  • LehrerInnen, deren Vertrag ausläuft und die nicht alle Anstellungserfordernisse erfüllen
  • LehrerInnen, deren Vertrag ausläuft und die an der eigenen Schule nicht weiter beschäftigt werden können

Unfälle in Zusammenhang mit Homeoffice

Unfälle in Zusammenhang mit Homeoffice

Für die Dauer von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 sind Arbeitsunfälle auch Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Dienstverhältnis oder mit der die Versicherung begründenden Funktion am Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) ereignen.

weitere Informationen der GÖD