Sommerschule – FREIWILLIG !

Die gewerkschaftliche Position zur Sommerschule wurde vom Dienstgeber akzeptiert und nur Lehrpersonen, die dies wünschen und aktiv anbieten können in der Sommerschule eingesetzt werden. Diese schulrechtliche Regelung fand nun endlich auch in der Dienstrechtsnovelle vom Juli 2022 ihren Niederschlag, in der die Abgeltung der Sommerschule geregelt wurde. Eine Lehrperson, die sich zum Unterricht in der Sommerschule gemeldet hat kann wählen zwischen einer Abgeltung oder einer Einrechnung in die Lehrverpflichtung des folgenden Schuljahres.

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