Fortbildungen – Mitwirkungsrecht der Personalvertretung

Am 31. Mai endete die Anmeldefrist für Fortbildungen an der PH Wien und der KPH Wien/Krems. Vom 29. August bis 11. September besteht die Möglichkeit der Nachmeldung. Dies ist besonders wichtig für neu eintretende Kolleginnen und Kollegen, die sich zu Induktionslehrveranstaltungen anmelden müssen.

Gemäß § 9 PVG hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht bei der Auswahl von Bediensteten zu Aus- oder Fortbildungen. Dieses Recht ist wichtig, wenn an einer Schule nicht alle gewünschten Fortbildungen genehmigt werden können.

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