Durch Belohnungen können an Schulen ohne Abteilungs- oder Fachvorstehung unterstützende administrative Tätigkeiten von LehrerInnen im alten Dienstrecht abgedeckt werden. Belohnungen können für administrative Tätigkeiten wie z.B. Betreuung der Schulbuchaktion, Mitarbeit im Stundenplanteam, Einteilung für den Tag der offenen Tür, Bildungsdokumentation oder Betreuung der Homepage ausgeschüttet werden. Bei der Erstellung der Grundsätze für diese Belohnungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht.
Die Schulen können die vorgesehenen Belohnungen bis spätestens 17. Juni 2022 für das Sommersemester sowie bis spätestens 23. September 2022 für das 1. Semester des Schuljahres 2022/23 in der Bildungsdirektion einreichen.
Die valorisierten Werte für Juni 2022 und September 2022 betragen:
L1 | L2a2 | L2a1 | L2b1 | L3 |
€ 510,90 | € 446,30 | € 405,80 | € 345,10 | € 295,10 |
Gemäß RS 46/2001 ist die Anzahl der Belohnungen pro Schule abhängig von der Anzahl der Klassen.
Klassen | Belohnungen |
bis 11 Klassen | 1 |
12 bis einschließlich 21 Klassen | 2 |
mehr als 21 Klassen | 3 |
Die gewährten Belohnungen sind der Personalvertretung mitzuteilen. Bei der Erstellung der Grundsätze über die Gewährung von Belohnungen hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht gemäß § 9 (1) PVG.