Das bisherige Rundschreiben zu administrativen Belohnungen für Lehrkräfte wurde am 1. September 2025 vom Bildungsminister außer Kraft gesetzt. Nunmehr wurden mit GZ 2026-0.216.435 neue Grundlagen für die administrative Belohnung von Lehrkräften im Bildungsportal verlautbart.
Diese Belohnung ist für die folgende Anzahl von Lehrpersonen vorgesehen
- an Schulen mit bis elf Klassen für eine Lehrperson,
- an Schulen mit zwölf bis 21 Klassen für zwei Lehrpersonen,
- an Schulen mit 22 bis 44 Klassen für drei Lehrpersonen und
- an Schulen mit mehr als 44 Klassen für vier Lehrpersonen.
Diese Belohnung ist zweimal je Schuljahr in den Monaten September und Juni zu gewähren.
Der Auszahlungsbetrag ist einheitlich für alle Verwendungsgruppen im alten Dienstrecht 17,6% des Referenzbetrages. Für Juni 2026 beträgt die Belohnung 600,13 €. Die Septemberbelohnung beträgt 619,93 €.
Die Grundsätze für die Gewährung der Belohnungen sind unter Mitwirkung der Personalvertretung festzulegen. Auf Basis dieser Grundsätze werden entsprechend die Belohnungen gewährt und die Personalvertretung wird von der Schulleitung über die konkreten Personen informiert, an die Belohnungen ausgeschüttet wurden.
ministerielles Schreiben zu Administrativbelohnungen für Lehrkräfte
